Mitgliedermagazin der Vereinigung Cockpit

Rehkitzrettung mit Drohne

Ein Beispiel für den legalen Einsatz von Drohnen in unmittelbarer Nähe eines Verkehrsflughafens

16.12.2022 Flight Safety von AGs UAS+, AGE, SEC

© En-Tra UG

islang werden Felder vor der Ernte von Landwirten begangen um Wildtiere, insbesondere Rehkitze, vor dem Mähtod zu schützen. Der Einsatz von Drohnen mit geeigneten Wärmebildkameras kann die Suche wesentlich beschleunigen. Deshalb wird die Anschaffung von Drohnen durch Vereine für diesen Zweck auch 2022 durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bezuschusst.

Im Spätsommer dieses Jahres hat ein Unternehmen die Rehkitzsuche auf einem Feld in unmittelbarer Nähe des Flughafens Hannover durchgeführt. Erstmals wurden die erforderlichen Genehmigungen auf Grundlage der neuen EU-weit vereinheitlichten Gesetzgebung zum Betrieb von Drohnen erteilt. 

Die Flüge wurden in in einer Höhe von bis zu 50m der so genannten offenen Kategorie durchgeführt. Für das Fliegen von Drohnen in der offenen Kategorie im Nahbereich eines Flughafens ist eine Ausnahmegenehmigung notwendig (LuftVO §21h und §21i). Zusätzlich benötigt man eine Freigabe der Flugsicherung. 

Die Firma, die die Flüge durchgeführt hat, hat ein der Firma zugeordnetes Rufzeichen für Luftfunkstellen. So darf sie ein Funkgerät als Luftfunkstelle betreiben, obwohl sich Funkgerät und die Person, die funkt, am Boden befinden. Diese Möglichkeit ist neu, in der Vergangenheit mussten Luftfunkstellen fliegen. Die Rufzeichen lauten für Drohnen lauten D-Pxxx. Während der Suche nach Rehkitzen war die Drohnen-Crew im ständigen Kontakt mit der Flugsicherung, um nach Bedarf die Drohnenflüge unterbrechen zu können.  

Wir als Arbeitsgruppe UAS+ halten den Betrieb von Drohnen in der Nähe von Flughäfen mit den dazu erforderlichen Genehmigungen und Sicherheitsmaßnahmen für vertretbar. Die Zuordnung von Rufzeichen und das Funken auf einer gemeinsamen Frequenz begrüßen wir, weil wir Piloten damit ein vollständigeres Lagebild erhalten. 

Problematisch ist nach wie vor der missbräuchliche Betrieb von Drohnen, der immer wieder auch in Flughafenumgebung stattfindet. Unserer Meinung nach ist ein großer Faktor,  dass  Informationen zum legalen Drohnenflug  nicht  leicht zu finden sind. Vor diesem Hintergrund hat die AG UAS+ zusammen mit der AG AGE einen Leitfaden erstellt, der Betreibern von Flughäfen helfen soll, Informationen zum Betrieb von Drohnen in Flughafennähe und die dazugehörigen Ansprechpartner auf ihrer Internetseite bereit zu stellen. Der Flughafen Memmingen hat diese Empfehlungen schnell umgesetzt – wir freuen uns sehr, und hoffen, dass viele Flughäfen diesem positiven Beispiel folgen.