Die AG ATS berichtet in der VC-Info regelmäßig über das Thema AIRPROX, also eine gefährliche Annäherung von Luftfahrzeugen. Neben unseren Bestrebungen den Luftraum unter FL100 (bzw. FL130 in der Alpenregion) sicherer zu machen, gehört die regelmäßige Beteiligung an der Aircraft Proximity Evaluation Group (APEG) zu unseren Aufgaben. Auch hierzu informieren wir mit Artikeln über Fälle, die von den Fachleuten aus allen Bereichen der Luftfahrt unter Moderation des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF) analysiert werden. Die APEG selbst veröffentlicht inzwischen ebenfalls exemplarische Fälle mit dem Ziel zu sensibilisieren und gefährliche Situationen zukünftig zu vermeiden. Vor kurzem ist hierzu das inzwischen dritte AIRPROX-Magazin der APEG erschienen.
Unter anderem wird darin sehr ausführlich auf die rechtlichen Grundlagen im Luftraum Echo eingegangen, in dem es zu den meisten Annäherungen kommt. Es ist wichtig, sich immer wieder vor Augen zu führen, dass in diesem Luftraum IFR-Flüge nicht zu VFR-Flügen gestaffelt werden und unsere motorbetriebenen Flugzeuge vielfach ausweichpflichtig sind. Das bedeutet, dass zwingend von einer Flugsicherungsfreigabe abgewichen werden muss, um eine Kollision zu verhindern, z.B. mit einem Segelflugzeug ohne Transponder. Der Artikel geht auf die verschiedenen Regeln wie z.B. Vorflugrechte ein und erläutert auch die Schwierigkeit andere Luftfahrzeuge zu erkennen.
Diese Problematik wäre auch der Crew eines A321 im Juli 2019 im Anflug auf Hamburg fast zum Verhängnis geworden. An diesem Flughafen rechnet man nicht unbedingt damit durch Luftraum Echo zu fliegen und doch verfehlte der Airbus ein Segelflugzeug nur durch glückliche Fügung um Haaresbreite. Beide Flugzeugen flogen zu diesem Zeitpunkt völlig legal im Luftraum Echo und das Segelflugzeug war nicht verpflichtet einen Transponder zu betreiben. Der Beitrag lässt alle Beteiligten ihre Sichtweise schildern und bietet wertvolle Erkenntnisse, wie solche Situationen in Zukunft vermieden werden können.
Auf viele dieser Maßnahmen haben wir als Piloten keinen direkten Einfluss, z.B. Luftraumstrukturen, die Darstellung von Lufträumen auf unseren Karten bzw. EFBs und die Verpflichtung zur elektronischen Erkennbarkeit anderer Luftfahrzeuge sowie deren Anzeige in unseren Cockpits. Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der AG Air Traffic Services (ATS) setzen sich allerdings in all diesen Bereichen auf unterschiedlichen Ebenen und in Zusammenarbeit mit Flight Safety Abteilungen der Airlines ein. Die politischen Mühlen mahlen aber langsam und so ist es uns ein Anliegen, immer wieder für die möglichen Gefahren zu sensibilisieren und z.B. aufzuzeigen, womit beim Einflug in Luftraum Echo zu rechnen ist. Die Luftfahrt lebt davon, Fehler möglichst nur einmal zu machen und anschließend daraus zu lernen.