Bedingt durch die dynamische weltpolitische Lage entstehen immer wieder Regionen, in denen das Fliegen ziviler Luftfahrzeuge und der Aufenthalt von Flugbesatzungen besondere Gefahren birgt. Der aktuelle Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine rückt dieses Thema leider erneut sehr deutlich in unser Bewusstsein.
Aktuelle Informationen und Empfehlungen zum Umgang mit Krisengebieten veröffentlicht die EASA mittels Conflict Zone Information Bulletins, eine offizielle Sperrung von Lufträumen unterliegt jedoch den jeweiligen nationalen Behörden. Fluggesellschaften bewerten risikobehaftete, aber nicht gesperrte, Lufträume zusätzlich intern, was zum Umfliegen dieser Lufträume führen kann. Hierbei können unterschiedliche Interessen verschiedener Organe zu uneinheitlichen Einschätzungen führen, u. a., weil die Informationsweitergabe nationaler Behörden und Risikobewertungen von Fluggesellschaften unterschiedlichen diplomatischen oder finanziellen Zwängen unterliegen können.
Wie wird dieser Situation aus sicherheitstechnischer und operationeller Sicht bewertet? Unsere Experten der Flight Safety analysieren diese Problematik im Flugsicherheitskonzept 2022 (Kapitel 4.3.2). Neben dem Thema „Flüge in und über Krisengebiete“ finden sich weitere spannende Thema aus dem Bereich Flight Safety im Flugsicherheitskonzept.