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Wie ist die Luftverkehrssicherheit in Deutschland geregelt?

Safety Management als systematischer und systemischer Ansatz zur Erkennung, Analyse, Bewertung, Minderung und Überwachung von Risiken hat einen maßgeblichen Einfluss auf die Verbesserung der Flugsicherheit. Weiterhin ermöglicht es strukturierte und risikobasierte Entscheidungsfindungen, einen Einblick in die Safety Performance einer Organisation und damit Früherkennung der Reduzierung der Safety Marge inklusive rechtzeitiger Korrekturen und fördert den effektiven Informationsaustausch. Ein gut ausgeprägtes Safety Management sollte somit Ziel aller Beteiligten im Luftverkehr sein. In diesem Artikel wird deshalb einmal genauer betrachtet, wie eigentlich die Luftverkehrssicherheit in Deutschland geregelt ist.

30.05.2022 Flight Safety von Tom Kickstein, Referent Flight Safety

© Pixabay

Einleitung

Das System der Luftverkehrssicherheit in Deutschland ist sehr komplex und beinhaltet einige Besonderheiten. Die oberste Luftfahrtbehörde ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), das Aufgaben der Bundesrepublik Deutschland sowie die Verordnungen der Europäischen Union in Bezug auf die Luftfahrt wahrnimmt (Luftverkehrsgesetz (2022). § 31 Abs. 1, S. 1). Zu diesen Aufgaben und Zuständigkeiten des BMDV gehören u.a.:

  • Entscheidungen zu Anlage und Betrieb von Flughäfen,
  • Erstellung von Gesetzesentwürfen für die Bundesregierung,
  • Vertretung Deutschlands bei der internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO,
  • Verhandlung, Abschluss und Vollzug von internationalen Luftverkehrsabkommen.

Ein Großteil der weiteren Aufgaben werden nachgeordnet beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA), der Bundestelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) und dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) angesiedelt (Luftverkehrssicherheitsprogramm der Bundesrepublik Deutschland (2020). S. 10ff).

Das Luftfahrt-Bundesamt beschäftigt sich dabei schwerpunktmäßig mit technischen Prüfungs-, Zulassungs- und Erlaubnisbefugnissen der Bereiche „Luftfahrzeuge und Luftfahrer“.

Der Bundestelle für Flugunfalluntersuchung obliegt die Aufgabe Unfälle und schwere Störungen, die beim Betrieb von Flugzeugen in Deutschland auftreten, zu untersuchen sowie deren Ursachen aufzuklären.     

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ist für die zivilen Flugsicherungsorganisationen in Deutschland zuständig. Weiterhin gehören die Zertifizierung und Sicherheitsaufsicht des Deutschen Wetterdienstes (DWD) und die Festlegung von Flugverfahren zu den Aufgaben des BAF.

Safety Management

Zur Gewährleistung einer stetigen Verbesserung der Luftverkehrssicherheit in Deutschland werden drei wesentliche Dokumente erstellt und angewendet:

  1. Das Luftverkehrssicherheitsprogramm der Bundesrepublik Deutschland (State Safety Programm – SSP)
  2. Der Deutsche Plan für Luftverkehrssicherheit (German Plan for Aviation Safety – GPAS)
  3. Der Deutsche Luftverkehrssicherheitsbericht

Die Inhalte, Ziele und Anwendung der unterschiedlichen Dokumente werden im Folgenden detaillierter vorgestellt.

1.    Luftverkehrssicherheitsprogramm der Bundesrepublik Deutschland
(State Safety Programm - SSP)

Die Grundlage des nationalen Luftverkehrssicherheitsmanagements bildet das Luftverkehrssicherheitsprogramm der Bundesrepublik Deutschland. Gemäß europäischem Recht beschreibt das SSP den strukturellen und organisatorischen Rahmen an Regelungen und Maßnahmen, welche die stetige Verbesserung der Sicherheit im Luftverkehr gewährleisten sollen (VO (EU) 2018/1139. Artikel 7). Somit erfolgt im SSP eine Systembeschreibung der gültigen Rechtsgrundlagen, des Aufbaus und der Arbeitsweise der Luftfahrtverwaltung sowie die Benennung von Zuständigkeiten und Verfahren von Luftfahrbehörden in Deutschland. Die maßgeblichen Ziele zur Verbesserung der Luftsicherheit in Deutschland stehen hierbei im Einklang mit den Zielen des European Plan for Aviation Safety (EPAS) und umfassen aktuell:

  • die Etablierung von datenbasierten Gefährdungs- und Risikomanagementsystemen,
  • die Weiterentwicklung sicherheitsrelevanter Verfahren und
  • die Förderung bisher implementierter Sicherheitsmanagementsysteme inklusive Ereignismeldung und Redlichkeitskultur (Just Culture) (Deutscher Plan für Luftverkehrssicherheit (2021). S. 7).

Für die Entscheidungswege des SSP hat das Safety Board Luftfahrt die oberste Befugnis und setzt sich als Gremium wie folgt zusammen aus:

  • der Präsidenten des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA),
  • der Direktor des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherheit (BAF),
  • der Direktor der Bundestelle für Flugunfalluntersuchung (BFU),
  • der General Flugsicherheit der Bundeswehr,
  • der Präsident des Deutscher Wetterdienstes,
  • Vertreter der Bundesländer sowie
  • Vertreter aller Luftfahrt- Abteilungen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).
2.    Deutscher Plan für Luftverkehrssicherheit
(German Plan for Aviation Safety – GPAS)

Gemäß Verordnung (EU) 2018/1139 Artikel 8 soll von jedem europäischen Mitgliedsstaat ein Plan für Flugsicherheit erstellt werden. Dabei beschreibt der Deutsche Plan für Luftverkehrssicherheit (GPAS) die wichtigsten Sicherheitsrisiken für die Zivilluftfahrt in Deutschland auf Basis eines Risikomanagements und stellt weiterhin konkrete Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken dar. Neben dem übergeordneten Planziel, der stetigen Verbesserung der Sicherheit im Luftverkehr, werden weitere konkrete Unterziele für systemische Bereiche (u.a. Safety Management Systeme und Human Factors), betriebliche Bereiche (insb. Flugbetrieb, Flugplätze und Unbemannte Luftfahrt) sowie besondere Themenfelder (u.a. neue Technologien und Auswirkungen der Coronapandemie) beschrieben und formuliert.

3.    Deutscher Luftverkehrssicherheitsbericht

Das dritte wichtige Dokument ist der Deutsche Luftverkehrssicherheitsbericht. Im Rahmen von Verordnung (EU) 376/2014 Artikel 13 (11) sind die europäischen Mitgliedsstaaten verpflichtet einmal jährlich einen Sicherheitsbericht zu veröffentlichen. Dieser Bericht soll die Öffentlichkeit über das aktuelle Sicherheitsniveau der Zivilluftfahrt in ihrem Land informieren.  Dabei werden Anzahl und Kategorie von Ereignismeldungen aufgeführt sowie Projekte und durchgeführte Maßnahmen zur Risikominderung beschrieben.

Zusammenfassung

Für das Engagement der VC im Bereich Flight Safety sind speziell der Luftverkehrs-sicherheitsbericht sowie der GPAS von großer Bedeutung. Die im Luftverkehrssicherheitsbericht aufgeführten Informationen zu Kategorie und Anzahl von Ereignismeldungen geben einen guten Überblick über die momentanen Probleme und Risiken im deutschen Luftverkehr. Das zur Erstellung des GPAS angewandte Risikomanagement stellt einen wichtigen Prozess zur Verbesserung der Luftverkehrssicherheit in Deutschland dar. Die inhaltliche Arbeit wird dabei von verschiedenen Facharbeitsgruppen des BMDV mit festgelegten Themenschwerpunkten durchgeführt. Hier werden Sicherheitsrisiken identifiziert, bewertet und mitigiert. Diesen Facharbeitsgruppen gehören auch Mitglieder der VC Flight Safety an, die sich aktiv für die Verbesserung der Flugsicherheit einsetzen. Unsere ehrenamtlich aktiven Mitglieder können dabei eine wichtige Perspektive in die Arbeit der Facharbeitsgruppen einfließen lassen, die Perspektive der Arbeitsebene aus dem Cockpit. Hier produzieren Pilotinnen und Piloten täglich in ihrer Arbeit Safety und ermöglichen damit einen sicheren Flugbetrieb.

Über die aktuellen Themen unserer VC Flight Safety Arbeitsgruppen können Sie sich im Flugsicherheitskonzept SafeSKY informieren.