Mitgliedermagazin der Vereinigung Cockpit

Luftraumänderung 2020

Wie in jedem Jahr stand auch im Herbst 2019 das Luftraumabstimmungsgespräch auf dem Programm der Arbeitsgruppe ATS. Alle Teilnehmer konnten im Vorfeld Änderungswünsche zu den Lufträumen einreichen oder Stellungnahmen zu diesen abgeben. Im Rahmen einer gemeinsamen Initiative der kommerziellen Luftfahrt unter Federführung der VC und Ryanair waren Vertreter von Aerologic, Condor, Lufthansa und SunExpress anwesend, um ihre koordinierten Änderungswünsche an sechs deutschen Regionalflughäfen vorzustellen. Dabei bestand die gemeinsame Forderung darin, Lufträume zur Verfügung zu haben, in denen jeglicher Verkehr der Flugsicherung und den Piloten bekannt ist. Primärer Adressat war das Referat LF-17 des Bundesverkehrsministeriums (BMVI), dessen Referent die Veranstaltung aber leider bereits mehr als zwei Stunden vor Ende verließ. Im November wurden dann die Entscheidungen des BMVI bekannt gegeben. Eine Begründung zu den einzelnen Beschlüssen wurde wie immer nicht gegeben – der Entscheidungsprozess ist also weiterhin nicht transparent nachvollziehbar.

20.08.2020 Flight Safety von Felix Gottwald

Mehrere Flugzeuge am Himmel

© Shutterstock / Gwoeii

BMVI sieht „weiteren Beurteilungsbedarf“

Alle Änderungen des Vorjahres wurden bestätigt, auch wenn die VC zu Paderborn mehrfach kritisch Stellung genommen hatte. Dort beginnen die Endanflüge im Luftraum Echo mit TMZ (Transponder Mandatory Zone) statt Luftraum Delta, so dass während des Eindrehens auf den Localizer jederzeit mit unkontrolliertem Verkehr zu rechnen ist. Die gleiche Situation hat die VC beim Luftraumabstimmungsgespräch nun auch in Erfurt bemängelt, wo insbesondere die Erfurt VOR nahe des Final Approach Fix für Piste 28 einen Gefahrenpunkt darstellt. Das BMVI hat hier aber, wie bei den Vorschlägen der Ryanair für Memmingen und Niederrhein, nur „weiteren Beurteilungsbedarf“ festgestellt.

Erfreulich sind dagegen Neuerungen im Zuständigkeitsbereich der DFS-Niederlassung München. Durch enge Abstimmung mit allen beteiligten Luftraumnutzern konnten ausgewogene Lösungen gefunden werden. Das betrifft kleinere Verschiebungen in München, vor allem aber eine deutliche Verbesserung in Nürnberg, Dresden und Leipzig durch größere Delta-Lufträume und TMZ. Am größten deutschen Frachtflughafen war dies unter anderem auch deswegen nötig geworden, weil dort seit Januar (wie auch schon in Frankfurt und München) unabhängige, parallele Anflüge mit längeren Endteilen durchgeführt werden. Das gleiche Verfahren soll auch am BER angewandt werden, die dortigen Luftraumänderungen treten aber erst mit der Schließung von Tegel und Inbetriebnahme des neuen Terminals in Kraft. Neu sind in beiden Fällen flexible HX-Lufträume, die abhängig von der Landebahnrichtung nur im Anflugbereich aktiviert werden. Den Status dieser Lufträume werden Sichtflieger unter anderem auf einer neuen VFR-ATIS prüfen können.

Segelflugverband verhindert TMZ am Flughafen Findel

Rund um Frankfurt folgte das BMVI den kleineren Anpassungsempfehlungen der DFS. Dem Wunsch der luxemburgischen Flugsicherung nach einer TMZ im Grenzgebiet nahe des Flughafen Findel (LUX) wurde nach starkem Protest der Vertreter des Deutschen Segelflugverbands nicht entsprochen. Der Vertreter des Großherzogtums war sichtlich irritiert ob des Einfluss eines Spartenverbandes mit weniger als 200 Mitgliedern auf ein deutsches Ministerium.

Luftraum D (nicht CTR) bis FL 75 TMZ von FL 75 bis FL 100 [oberhalb von Luftraum D (nicht CTR)]
Luftraum D (nicht CTR) bis FL 75 TMZ von FL 75 bis FL 100 [oberhalb von Luftraum D (nicht CTR)]
Die gleiche Situation hat die VC beim Luftraumabstimmungsgespräch nun auch in Erfurt bemängelt, wo insbesondere die Erfurt VOR nahe des Final Approach Fix für Piste 28 einen Gefahrenpunkt darstellt. Das BMVI hat hier aber, wie bei den Vorschlägen der Ryanair für Memmingen und Niederrhein, nur „weiteren Beurteilungsbedarf“ festgestellt.

Eine erfreuliche Änderung wird es stattdessen bei der „TMZ mit Hörbereitschaft“ geben. War diese bisher für unkontrollierten Verkehr nur empfohlen, sollen alle VFR-Flüge in den entsprechenden Lufträumen ab Ende März verpflichtet werden, auf der angegebenen Radar-Frequenz hörbereit zu sein, um Informationen und Empfehlungen der Fluglotsen empfangen zu können. Diese Entwicklung werden wir aktiv beobachten, um ihre Auswirkungen auf die Flugsicherheit rechtzeitig für das nächste Luftraumabstimmungsgespräch im Herbst 2020 bewerten zu können.