Das Deutlichmachen und Einhalten individueller Grenzen hat mit Blick auf die Flugsicherheit vor allem in der Cockpitumgebung einen großen Stellenwert, weil hier auf sehr engem Raum, jeweils in der Schutzzone des anderen, über einen sehr langen Zeitraum äußerst konzentriert gearbeitet werden muss und sicherheitsrelevante Entscheidungen anstehen.
Der in der Bedeutung allgemeinere Begriff „Grenzachtender Umgang“ geht über den Begriff „Sexuelle Belästigung“ hinaus. Er beschreibt individuell gezogene und empfundene Grenzen, bei denen auch bereits viele unscheinbare alltägliche zwischenmenschliche Gesten oder Aussagen als Grenzüberschreitung erlebt werden können. Grundsätzlich kann Belästigung in drei Formen unterschieden werden:
- Grenzüberschreitung: Vorfälle, bei denen Personen mit ihrem Verhalten bei anderen unbeabsichtigt eine Grenze überschreiten, ohne sich dessen bewusst zu sein.
- Übergriff: Vorfälle, bei denen Personen grenzverletzendes Verhalten trotz Ermahnung und Korrektur wiederholen.
- Strafrechtlich relevanter Missbrauch: Vorfälle, bei denen Personen Körperverletzung, sexuelle Nötigung und Beleidigung oder Missbrauch und/oder Erpressung begehen.
Grenzüberschreitungen und Übergriffe können verbal oder auch körperlich geschehen, wobei zum Teil gezielt ausgetestet wird, wie weit gegangen werden kann.
Obwohl Organisationen Belästigungen im o. g. Sinn nicht tolerieren und dies auch so kommunizieren, kommt es immer wieder zu Grenzüberschreitungen in und außerhalb der Cockpitumgebung. Wie werden diese Aspekte bewertet? Unsere Experten der Flight Safety analysieren die Problematik in SafeSKY 2023 (Kapitel 4.6.5 Grenzachtender Umgang). Neben diesem Thema finden sich weitere spannende Themen aus dem Bereich Flight Safety in SafeSKY.