In der Luftfahrt gibt es eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Besonderheiten. Ob Fragen beispielsweise zu den Themen Teilzeitbeschäftigung, Mehrflugdienststundenvergütung oder etwa der Übergangsversorgung. Die VC-Mitgliedschaft beinhaltet für das Cockpitpersonal ein breites Angebot der VC-Rechtsabteilung. Wir möchten an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen und das "Paket" des VC-Rechtsschutzes vorstellen.
Unsere VC-Crew
Die VC-Rechtsabteilung hat sich auf die Rechtsberatung und Rechtsvertretung ihrer Mitglieder spezialisiert: Die Crew im Cockpit.
Die Crew der VC-Rechtsabteilung besteht aktuell aus vier SyndikusrechtsanwältInnen sowie zwei Rechtsanwaltsfachangestellten. Unser Schwerpunkt liegt in der Unterstützung auf dem Gebiet des deutschen Arbeitsrechts. Rechtsberatung und Rechtsschutz wird daher im Zuständigkeitsbereich der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit gewährt.
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VC-Rechtsberatung
Ob im Cockpit oder in der Rechtsberatung des fliegenden Personals - manchmal ist es erforderlich, schnell zu reagieren.
Eine Rechtsberatung durch die VC-Rechtsabteilung ist bereits ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft möglich. Gerne beraten wir telefonisch oder vor Ort in der VC-Geschäftsstelle nach einer vorherigen Terminvereinbarung. Die Rechtsberatung erfolgt durch Syndikusrechtsanwälte und -anwältinnen mit der Befähigung zum Richteramt (Rechtsberater).
Unser Anspruch ist es, möglichst zeitnah auf die eingehenden Anfragen zu antworten. Damit der "Funkkontakt" zwischen unseren Mitgliedern und der VC-Rechtsabteilung reibungslos hergestellt werden kann, ist es für uns hilfreich, im Zusammenhang mit der eingehenden Anfrage den konkreten Sachverhalt und die erforderlichen Unterlagen (Arbeitsvertrag, Zusatzvereinbarungen etc.) - bevorzugt per Email an die Adresse: recht@vcockpit.de - zu erhalten. Außerdem ist die Angabe einer aktuellen Mobilnummer nützlich.
VC-Rechtsschutz
Für die Inanspruchnahme des individuellen Rechtsschutzes gilt eine dreimonatige Wartezeit ab Eintritt in die VC. Erster und vertrauensvoller Ansprechpartner für die Beantragung von Rechtsschutz ist die VC-Rechtsabteilung.
Die Gewährung von Rechtsschutz setzt immer die vorherige Einreichung eines Rechtsschutzantrages voraus.
Nach der üblichen Erstberatung und Einschätzung der Rechtslage geht der Antrag des Mitglieds weiter an das Präsidium der VC. Hier wird über die Gewährung von Rechtsschutz entschieden und in Rücksprache mit der VC-Rechtsabteilung das weitere Verfahren besprochen.
Einen Rechtsschutzantrag können ordentliche und außerordentliche Mitglieder stellen. Hier gilt es zu beachten, dass die verspätete Einreichung des Antrages grundsätzlich zur Ablehnung des Rechtsschutzbegehrens führt. Zu beachten ist weiterhin, dass für jede (weitere) Instanz ein separater Rechtsschutzantrag zu stellen ist.
Hat das Mitglied Anspruch auf Leistungen einer privaten Rechtsschutzversicherung, so ist diese vorrangig in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall übernimmt die Vereinigung Cockpit e.V. aus der Rechtsschutzzusage den Teil der Kosten, der von der Rechtsschutzversicherung nicht gedeckt ist (Selbstbehalt).
Es gelten die Bestimmungen der Rechtsschutzordnung der Vereinigung Cockpit e.V.
VC-Vertretung vor den Arbeitsgerichten
Die Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte der VC-Rechtsabteilung vertreten Sie grundsätzlich persönlich vor den Arbeitsgerichten. Im Anschluss an die jeweilige Terminswahrnehmung erhalten Sie eine zeitnahe Rückmeldung.
Unterstützung des dbb
Mit dem Beitritt zum dbb können VC-Mitglieder nun auch auf die Unterstützung des dbb-Rechtsschutzes zugreifen. Hieraus ergeben sich viele Vorteile. Verfahren, die aus Kapazitätsgründen bisher an externe Kanzleien abgegeben wurden, können nun auch von den Kolleginnen und Kollegen des dbb bearbeitet werden. Dadurch spart die VC Kosten, für VC-Mitglieder hat dies jedoch vor allem den Vorteil, dass sie von Anwälten betreut werden, die in kontinuierlichem Austausch mit den erfahrenen Expertinnen und Experten der VC-Rechtsabteilung stehen. Zusätzlich profitieren VC-Mitglieder von der breiteren geografischen Aufteilung der dbb-Servicecenter, weil Gerichtstermine flexibler vor Ort betreut werden können. Im Einzelfall kann dann eine Betreuung durch die Kollegen des dbb erfolgen. Bei der Beantragung von individuellem Rechtsschutz ändert sich nichts. Erster und vertrauensvoller Ansprechpartner ist und bleibt die VC-Rechtsabteilung.
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Kontakt
Für Fragen rund um die Rechtsberatung und den VC-Rechtsschutz stehen wir gerne unter
recht@vcockpit.de zur Verfügung.
Geschäftsstelle
Vereinigung Cockpit e.V.
Unterschweinstiege 10
60549 Frankfurt am Main
+ 49 69 59 76-130
Büro Berlin
Vereinigung Cockpit e.V.
Reinhardtstr. 44
10117 Berlin
+49 30 280 391-98
Auch Nichtmitglieder können sich gerne über das Angebot des VC-Rechtsschutzes unter recht@vcockpit.de informieren.
Wir freuen uns, behilflich sein zu können!