Treffen des juristischen Netzwerks in Amsterdam am 29. und 30. September. Auf der Tagesordnung standen die Auswirkungen der Pandemie auf die Branche sowie die Überarbeitung der EU-Verordnung zur Durchführung von Luftfahrtdiensten in der Gemeinschaft
Auf Initiative des niederländischen Pilotenverbandes (VNV) und der European Cockpit Association (ECA) fand am 29. und 30. September 2021 ein Treffen der so genannten ECA Legal Working Group in den Räumlichkeiten der VNV in der Nähe von Amsterdam statt. Es war das erste persönliche Treffen nach rund zwei Jahren, nachdem die vergangenen Treffen pandemiebedingt nur virtuell stattfinden konnten. Gefolgt waren der Einladung der VNV neben dem stellvertretenden Generalsekretär und Juristen der ECA auch Vertreter und Vertreterinnen aus dem französischen, spanischen und deutschen Pilotenverband. VC-seitig nahm Bianca Scheidt, Rechtsanwältin der Rechtsabteilung, an dem Treffen teil.
Die ECA Legal Working Group war im Januar 2006 von dem Executive Board der ECA ins Leben gerufen worden. Ziel war die Schaffung eines juristischen Netzwerks, innerhalb dessen ein ständiger Austausch zu verbandsübergreifenden Themen stattfindet, fachliche Kompetenzen gebündelt und Lösungen zu europarechtlichen Fragestellungen gemeinsam erarbeiten werden.
Im Vordergrund des zweitägigen Treffens standen diesmal der Austausch zu den Auswirkungen von COVID-19 auf die Flugbranche und das Cockpit-Personal sowie die damit verbundenen aktuellen Entwicklungen. Erörtert wurden in diesem Zusammenhang insbesondere die Möglichkeit des Arbeitgebers, den Impfstatus seiner Angestellten abzufragen, die Frage nach der Zulässigkeit einer Impfpflicht für Cockpit-Besatzungen sowie der unterschiedliche Umgang der Airlines mit Quarantäneregelungen im Ausland.
© ECA Legal Working Group
Darüber hinaus setzte sich die Arbeitsgruppe intensiv mit der angestrebten Anpassung der EU-Verordnung 1008/2008 vom 24. September 2008 (Gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftfahrtdiensten in der Gemeinschaft) auseinander. Zukünftig sollen u.a. Begriffe wie „Operational Base", „Homebase" und „Commercial Air Crew" in der Richtlinie klar definiert und so die Rechte der Piloten in ganz Europa gestärkt werden. Gleichzeitig soll die Verordnung Klarheit bezüglich der Betriebsstruktur von Luftfahrtunternehmen schaffen, um den Behörden der EU und der Mitgliedstaaten eine wirksame Überwachung und Beaufsichtigung von Luftfahrtunternehmen zu ermöglichen und die Einhaltung der entsprechenden Rechtsvorschriften sicherzustellen.
Neben der Ausarbeitung eines entsprechenden Textes durch die Legal Working Group ist beabsichtigt, das Thema politisch zu adressieren, d.h. über die Verbände Kontakt mit den zuständigen Ministerien in den jeweiligen Mitgliedsstaaten aufzunehmen, die das Anliegen wiederum an die EU-Kommission weitertragen sollen. Auch die VC wird insoweit aktiv werden und das Thema im politischen Berlin platzieren.
Zwischen den Mitgliedern der ECA Legal Working Group soll auch in Zukunft ein enger Dialog stattfinden und die Zusammenarbeit gefördert werden. Das nächste Treffen ist daher bereits für März 2022 geplant.